Sicherheit

Sicherheit

Gase und Sicherheit gehen nur zusammen. Deshalb arbeiten wir intern wie extern nach allen verfügbaren Standards und kommunizieren unser Wissen aktiv an unsere Teams, Kunden und an die Öffentlichkeit.

Gerne unterstützen wir Sie zum Beispiel bei der Klärung Ihrer Fragen und schulen Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über einige relevante Themen im Bereich Sicherheit.

Die Sicherheitsdatenblätter für unsere Produkte finden Sie in unserem Kundenportal zum Download.

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Seminare

Als Experte für den sicheren Umgang mit Gasen bieten wir Seminare zu Theorie und Praxis im Umgang mit Gasen an. Mehr Informationen finden Sie in unserem Kundenportal.

Zu den Seminaren

Sekretariat Sicherheit

Helga Reichert

Tel.: 07222 / 505 - 211
helga.reichert@basigas.de

 

Allgemeine Informationen

Informationen für die Öffentlichkeit nach § 11 der Störfall-Verordnung

Die Störfall-Verordnung ist eine wichtige Vorschrift für den sicheren Betrieb von Anlagen. Sie regelt neben Risikobewertung und Dokumentation auch die Information der Öffentlichkeit über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.


In den folgenden Schreiben informieren wir Sie nach § 11 der Störfall-Verordnung.

GHS Ausrufezeichen
Vorschriften für Gase, Druckgeräte und Schwimmbad-Hygienemittel

Nachfolgend sind die am häufigsten anzuwendenden Vorschriften, Verordnungen und Regeln beispielhaft aufgeführt:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Richtlinie für Ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) 2010/35/EU
  • Druckgeräte-Richtlinie (PED) 2014/68 EU
  • Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)
  • Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI), Regeln (BGR) und Grundsätze (BGG)

Hinzu kommen die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie die GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).

Sicherheitshinweise für den Umgang mit Druckgasen

Der deutsche Industriegaseverband publiziert regelmäßg Sicherheitshinweise für den Umgang mit Gasen, zum Beispiel bei Druckgasflaschen.

 

Weitere Sicherheitshinweise finden Sie im Download-Bereich des Industriegaseverbands.

 

Zum Download-Bereich
Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen

Beim Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen sind Vorschriften und Regeln (z. B. die Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn Binnenschifffahrt - GGVSEB/ADR und die Straßenverkehrsverordnung STVO ) zu beachten. Grundsätzlich sind Gasflaschen beim Transport immer mit einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu versehen, geschlossene Fahrzeuge sind ausreichend zu be- und entlüften.

 

Beim Transport von bestimmten Mengen an Gasflaschen können Freigrenzen genutzt werden, die die Transportbedingungen erleichtern. Eine vereinfachte Darstellung der Freimengenregelung für Gasflaschen können Sie hier einsehen.

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