In vielen Unternehmen und Institutionen sind Feuerlöschanlagen installiert, die als Löschmittel Kohlendioxid (CO2) verwenden. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen Hochdruck- und Niederdruck-Feuerlöschanlagen. In ersteren wird das CO2 in einer Vielzahl von angeschlossenen Druckgasbehältern (Gasflaschen) gelagert.
Im zweiten Fall, den Niederdruck-Feuerlöschanlagen, wird das CO2 in schaumisolierten Behältern (Tanks) gelagert und mit Kältemaschinen auf einer Betriebstemperatur von ca. -20 °C gehalten. Löst die Feuerlöschanlage aus, müssen die Behälter schnell wieder befüllt werden, um für den nächsten Einsatzfall bereit zu sein.
Diese Art von Anlagen wurde ab ca. 1970 errichtet und ist in den meisten Fällen das Eigentum des Betreibers. Sie befinden sich grundsätzlich im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Damit unterliegen sie gewissen Anforderungen bezüglich Beschaffenheit und auch bestimmten Prüfanforderungen.
Der Befüller (meist ein Unternehmen aus der Industriegasebranche) muss also vor Befüllung sicherstellen, dass sich der Behälter und die Ausrüstungsteile in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Hierzu erfolgt vor Befüllung die Überprüfung des Behälters durch einen Techniker des Unternehmens. Dieser ermittelt anhand einer Checkliste den Zustand und weist auf Mängel oder Verbesserungspotenzial hin, bevor eine Befüllung erfolgt.
Um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu ermöglichen, hat der Industriegaseverband (IGV) ein Positionspapier zu dieser Thematik veröffentlicht. Es liegt auf der Website des IGV unter industriegaseverband.de im Downloadbereich bereit.
Unser Anlagenbau unterstützt Sie gerne bei der Beurteilung Ihrer Behälter und bietet die eventuell notwendigen Umrüstungen auf den neuesten Stand der Technik an.
Hier geht's zum pdf des Industriegaseverbands.
Bild News: Sicherheitsabsperrarmatur
Bild 1: Sicherheitsventile
Bild 2: Füllanschlüsse