Allgemeine Geschäftsbedingungen der 
basi Schöberl GmbH & Co. KG

A) Für alle Lieferungen und Leistungen geltende Bestimmungen.

 

A) Geltungsbereich

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der basi Schöberl GmbH & Co. KG (nachfolgend „basi“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), sofern nicht im Einzelfall einzelvertraglich Abweichendes bestimmt wird.

 

2. Alle Lieferaufträge, Mietangebote und sonstigen Vereinbarungen erhalten erst durch eine schriftliche Bestätigung durch basi Gültigkeit. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Mündliche Nebenreden binden basi nicht.

 

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn basi ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Eine Bezugnahme auf Dokumente des Kunden, in denen solche Bedingungen (auch Querverweise) enthalten sind, bedeutet keine Zustimmung zu deren Geltung. basi erkennt solche Bedingungen nur im Einzelfall und dadurch an, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

 

3. Durch diese Fassung der AGB werden alle früheren Fassungen der AGB ersetzt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.basigas.de (dort unter dem Hyperlink „AGB“) abrufbar.

 

4. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB) auch für zukünftige Angebote und Verträge über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen der basi an den jeweiligen Kunden, ohne dass basi für jeden Geschäftsvorfall erneut auf sie hinweisen muss.

 

5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt. Dies gilt entsprechend für alle Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses.

 

B) Vertragsabschluss

1. Die Angebote der basi sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumente (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen sich basi Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

 

2. Durch seine Bestellung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

 

3. Die Annahme des Vertragsangebots durch die basi kann entweder schriftlich oder durch Lieferung der Ware an den Kunden bzw. Erbringung der Leistung erklärt werden.

 

4. Mündliche Erklärungen von basi vor Abschluss der schriftlichen Vereinbarung über die Leistungserbringung sind rechtlich unverbindlich und werden durch die schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

 

5. Für Bestellungen von basi Kunden über das Kundenportal (https://portal.basigas.de/app/) gelten ergänzend die Bestimmungen unter lit. J.)

 

B) Bestimmungen über die Überlassung von basi-Behältern und die Befüllung von Kundenbehältern

 

1. basi liefert Gase in beweglichen Behältern wie z. B. Gasflaschen, Bündeln, Fässern, Paletten, Kannen, mobilen Kleintanks und Cryo-Containern an den Kunden aus und stellt ihm diese entgeltlich zeitweise zur Verfügung (Miete). Das Eigentum an den Behältern bleibt bei basi. Für die Überlassung der Behälter und Zubehör und ähnlichen Zwecken dienende Sachen berechnet basi eine Miete, deren Höhe sich abhängig von Behälterart und Zeitdauer nach den jeweils geltenden Mietpreisen der basi bemisst, welche dem Kunden vor Abschluss des Mietvertrages bekannt gegeben werden und in den basi-Gase-Lieferstellen verfügbar sind. Es gelten folgende Mietgrundsätze:

 

a) bei Gasflaschen und Paletten Monats- oder Tagesmiete.

 

b) bei Fässern, Kannen, mobilen Kleintanks und Schrumpfbehältern für tiefkalt verflüssigte Gase Tagesmiete.

 

c) bei Cryo-Containern für Trockeneis Tagesmiete.

 

d) bei sonstigen Mietartikeln   Monats- oder Tagesmiete.

 

Bei Nutzungsdauer über 3 Monate hinaus fällt für 1.a) bei der Monatsmiete zusätzlich eine Langzeitmiete an.

 

Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein belegt den Abschluss des Mietvertrags über die jeweiligen Behältnisse. basi-Mietbehälter dienen ausschließlich dem bestimmungsgemäßen Transport und der Entnahme der von basi gelieferten Produkte. Eine Nutzung dieser Mietbehälter durch den Kunden zu anderen Zwecken wie etwa der Verwendung für andere Gase bzw. Produkte oder die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich aus Sicherheitsgründen untersagt. Ausnahmen sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der basi möglich.

 

Mietbehälter der basi sind von dem Kunden sorgfältig zu behandeln. Leerflaschen sind bis zur Abholung vor Unfallgefahren geschützt und diebstahlsicher zu lagern. Schadhafte Flaschen sind sofort außer Betrieb zu setzen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bis zur Rücknahme zu lagern. Alle Flaschen sind nach Entleerung mit Schutzkappe zurückzugeben.

 

Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, Verunreinigung oder Schäden der basi-Mietbehälter infolge nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, auch bei Zufall. basi ist in diesen Fällen berechtigt, Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

2. Die nach Rückgabe in der Mietrechnung ausgewiesenen Bestände an basi-Mietbehältern beim Kunden hat dieser auf Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Erhalt bei basi zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietbehältern besteht nicht.

 

3. basi ist berechtigt, für die dem Kunden überlassenen basi-Mietbehälter nach eigenem Ermessen vor und nach Vertragsschluss eine angemessene, unverzinsliche Sicherheitsleistung in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu verlangen. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach Rückgabe der Mietbehälter an die basi-Lieferstelle, abzüglich der basi entstandener Kosten.

 

Sind dem Kunden überlassene Behältnisse dem Anschein nach defekt, dürfen sie nicht verwendet werden. basi ist unverzüglich über den Defekt zu informieren und die Rücklieferung der Behälter mit der basi abzustimmen.

 

4. Eigene Behälter des Kunden werden nach Kundenauftrag an der Lieferstelle der basi nach Kundenauftrag befüllt. Durch einen separaten Kundenauftrag werden aufgrund der Sicherheitsvorschriften grundsätzlich vor der Befüllung Sicherheitsprüfungen wie z. B. TÜV-Abnahmen oder möglicherweise Reparaturen notwendig, die separat berechnet werden. Der Kunde ist verpflichtet, basi die insoweit entstehenden Kosten der Prüfung und Instandsetzung auch ohne separat erteilten Auftrag zu erstatten. Der Auftrag ist in dem Befüllungsauftrag enthalten, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich und auf eigenes Risiko.

 

C) Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug und Umgang mit Gasen

 

1. Der Transport der Gase einschließlich Mietbehälter und sonstiger Ware an den Kunden erfolgt auf dessen Kosten, einschließlich Gefahrgutzuschlag/Maut. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist basi berechtigt, die Art und Weise der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.

 

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr geht grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Bei Verbrauchern als Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Bei Selbstabholung ist für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Transporteur allein zuständig und verantwortlich. Wirken Mitarbeiter der basi hieran mit, handelt es sich um eine reine Gefälligkeit. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der abholbereiten Ware am vereinbarten Abholort und entsprechende Mitteilung auf den Kunden über. Bei Verbrauchern als Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde stellt basi von Ansprüchen frei, die gegen basi wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder nicht beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Holt der Kunde die Ware nicht unverzüglich ab, kann basi nach Fristsetzung die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen versenden.

 

4. Dem Kunden mitgeteilte Liefertermine dienen der Planung und sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. basi ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. basi kann die Lieferungen durch eigene Leute oder andere Unternehmen erbringen.

 

5. Gerät basi mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehnt. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

 

Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche der basi (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

7. Der Kunde hat die für den Umgang mit den von ihm bei der basi bestellten Waren maßgebenden Vorschriften (z. B. über Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer (GGVSEB), arznei- und lebensmittelrechtliche Vorschriften) zu beachten. Die basi-Lieferstellen halten entsprechendes Informationsmaterial bereit. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung bzw. deren Entgegennahme, ausreichend über den Umgang mit dem bestellten Produkten unterrichtet zu sein.

 

8. Die bei Gaslieferungen relevante Mengenangabe "m³" bezieht sich auf einen Gaszustand bei 15°C und 1 bar. Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter werden nicht vergütet. Bei Gase-Produkten wie z. B. tiefkalt verflüssigten Gasen oder Trockeneis ist die Abfüllmenge (Liter) bzw. das Abfüllgewicht (kg) am Herstellort maßgebend; mögliche Transportverluste trägt der Kunde.

 

 

 

D) Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Gaseversorgungssystemen

 

1. basi stellt bei Bedarf des Kunden diesem vor Ort Gaseversorgungssysteme wie etwa Flaschen- oder Tankanlagen (Anlagen) mietweise zur Verfügung und übernimmt deren Anlieferung, Aufstellung, Wartung, Reparaturen, Versetzung in betriebsbereiten Zustand sowie nach der Mietzeit deren Abbau.

 

2. Der Kunde stellt einen geeigneten Platz zur sicheren Aufstellung der Anlage zur Verfügung, einschließlich einer befestigten Zufahrt für Tankfahrzeuge. Bereitzustellen sind Fundamente, Schutzvorrichtungen, Rohrleitungen ab Anlagenflansch bis zu den Entnahmestellen, Stromzuleitungen, Erdung für die Anlage, Hebezeuge, Gerüst. Die technischen Regeln für Druckbehälter sind zu beachten. Der Kunde trägt die Kosten der Aufstellung bzw. des Abbaus der Anlage und damit in Verbindung stehende Ausrüstungen sowie für die Bereitstellung aller für den Betrieb erforderlichen Leistungen. basi unterstützt den Kunden bei den Einzelheiten der relevanten Spezifikationen für den Aufstellungsort und das Fundament der Anlage.

 

3. Vor Beginn des Aufbaus der Anlage müssen die erforderlichen Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme der Anlage durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er die Mehrkosten für Personal und weitere Anfahrten des Montagepersonals nach den geltenden Preislisten der basi zu tragen.

 

4. Die Anlage nebst Zubehör wird zu einem vorübergehenden Zweck aufgestellt und bleibt Eigentum der basi, ohne Bestandteil des Grundstücks zu werden, auf dem sie aufgestellt ist.

 

5. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Aufstellung und Betrieb der Anlage verantwortlich.

 

6. Nach Versetzen der Anlage in betriebsbereiten Zustand durch basi erfolgt die Übergabe der Anlage an den Kunden als Betreiber. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht damit auf den Kunden über. Nach Übergabe ist der Kunde als Betreiber für die Anlage verantwortlich. Vollstreckungsmaßnahmen in das Grundstück des Kunden, auf dem sich die Anlage befindet, oder in die Anlage selbst hat der Kunde unverzüglich in Textform an basi mitzuteilen.

 

7. Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch für solche infolge von Brand und Explosion. Untervermietung der Anlage oder eine andere Verwendungsform als vertraglich vereinbart ist untersagt. Dem Betreiber ist es untersagt, Änderungen an der Anlage vorzunehmen, ihren Standort zu verändern oder Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

 

8. Der Kunde hat die Anlage mit der erforderlichen Sorgfalt zu betreiben, insbesondere die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Betreiber hat den Betrieb der Anlage zu überwachen und Schäden oder Störungen unverzüglich an basi zu melden. Aufträge zur Durchführung von Reparaturen darf der Kunde nur basi erteilen. Sofern der Kunde eine Ortsänderung der Anlage wünscht, hat er diese auf seine Kosten durch basi durchführen zu lassen. Sollte während der Laufzeit des Mietvertrages aufgrund einer Veränderung der Bezugsmengen ein Austausch oder eine Änderung der Anlage erforderlich werden, kann basi dies auf Kosten des Kunden nach vorheriger Ankündigung und gegenseitiger Vereinbarung vornehmen.

 

9. Der Kunde ist verpflichtet, für die Anlage auf seine Kosten mit ausreichender Deckung eine Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung gegen Schäden der Anlage abzuschließen. Der Nachweis der Versicherung kann vor Montagebeginn von basi verlangt werden. Ersatzansprüche gegen die Versicherung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Anlage werden der basi im Voraus abgetreten; basi nimmt die Abtretung an.

 

10. Dem Personal von basi ist nach Anmeldung beim Kunden jederzeit Zutritt zur Anlage zu gewähren.

 

E) Technische Beratung und Schulung

 

Technische Beratung, Seminare oder Schulungen, die basi dem Kunden entgeltlich anbietet oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, werden gemäß Treu und Glauben und den geltenden Gesetzen am Tag der Vorbereitung auf Grundlage der Informationen, die der Kunde an basi gegeben hat, vorbereitet und durchgeführt. basi ist nicht für nachfolgende Gesetzesänderungen verantwortlich, die sich auf die technische Beratung oder Schulung auswirken, und übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er Fakten oder Umstände nicht offengelegt hat, die zur Vorbereitung der technischen Beratung oder Schulung benötigt wurden.

 

F) Preise, Zahlungen und Zahlungsbedingungen

 

1. Grundsätzlich sind alle Preise Netto-Preise gemäß der zur Zeit der Bestellung bzw. bei starken Marktpreisschwankungen unterworfenen Produkten wie z. B. Propan zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise der basi. Sie gelten ab Werk bzw. Lieferstelle und sind nur dann Festpreise, wenn dies von basi ausdrücklich bestätigt wird. Umsatzsteuer, GGVSEB, Transport und Verbringung, Verpackung und sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben (z. B. Energie- oder Ökozuschlag) werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Produktpreise beinhalten nicht die Miete für basi-Mietbehälter.

 

Bei Verbrauchern (i.S.d. § 13 BGB) als Kunden gelten Bruttopreise.  Liefer- und Versandkosten sind jedoch nur im Preis enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist. Im Falle eines Widerrufs der auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung hat der Verbraucherkunde die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

 

2. Rechnungsbeträge sind sofort nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware und ohne Abzüge fällig, sofern nicht auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum ausgewiesen ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei basi maßgeblich. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Gegenüber Kaufleuten ist basi berechtigt, Fälligkeitszinsen gem. §§ 352, 353 HGB zu verlangen.

 

Im Falle der Zahlung durch Einzugsermächtigung / E-Billing / Paypal und Ähnliches gilt die Zahlung als rechtzeitig erbracht, wenn zum Fälligkeitsdatum die Zahlung eingezogen werden konnte bzw. der basi gutgeschrieben wurde.

 

3. Miete für Behältnisse der basi ist nach Rückgabe und Rechnungstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

4. basi ist unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen einzustellen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind oder die weitere Belieferung nur noch gegen Vorauszahlung vorzunehmen. Im Falle des Verzugs ist basi berechtigt, Verzugszinsen und weitere Kosten sowie Mahngebühren gem. § 288 BGB zu berechnen. Wenn der Kunde auch nach der Zustellung von Zahlungserinnerungen in Textform weiterhin nicht zahlt, ist basi berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Damit werden sofort alle Forderungen nebst Zinsen und Kosten fällig, auch solche, die der basi im Zusammenhang mit der Vertragskündigung und der Rückführung aller Mietbehälter entstehen.

 

5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese von basi anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

G) Eigentumsvorbehalt

 

1. Das Eigentum an der gelieferten oder sonst überlassenen Ware behält basi sich solange vor, bis sämtliche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden resultierenden Forderungen bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

3. Die Vorbehaltswaren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat basi unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die der basi gehörenden Waren erfolgen.

 

4. basi ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten; gegenüber Verbrauchern als Kunden ist basi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

5. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.

 

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

 

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an basi ab. basi nimmt die Abtretung an. Die oben in Ziff.3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

 

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben basi ermächtigt. basi verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen basi gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und basi den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 4 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann basi verlangen, dass der Kunde der basi die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist basi in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

 

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der basi um mehr als 10%, wird basi auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der basi freigeben.

 

6. basi behält alle geistigen Eigentums- und Urheberrechte an Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen und allen sonstigen Informationen und Dokumenten, die unbeschadet des Mediums von der basi für den Kunden angefertigt wurden.

 

H) Gewährleistung/Ansprüche des Kunden bei Mängeln

 

1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

 

2. Grundlage der Mängelhaftung der basi ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der basi (insbesondere in Katalogen oder auf der basi-Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt (§ 434 I 2 BGB).

 

3. basi haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der basi hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der basi für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

 

4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann basi zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht der basi, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

 

5. basi ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Entgelts zurückzubehalten.

 

6. Der Kunde hat basi die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn basi ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

 

7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten, trägt bzw. erstattet basi nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann basi vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

 

8. In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von basi Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist basi unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn basi berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

 

9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

 

10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von lit. H) und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

I) Sonstige Haftung

 

1. basi haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowohl wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen, als auch bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

 

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet basi, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

3. Bei der Lieferung von Gasen beschränken sich unsere wesentlichen Vertragspflichten auf die spezifikationsgerechte Lieferung der Gase. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, also im Falle grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Vermögens- und sonstige Folge- oder immaterielle Schäden ist von dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden nicht umfasst.

 

4. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit basi einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn basi die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

6. In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Krieg, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Unruhen, Maschinenschaden, der nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruht, nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung durch unsere Vorlieferanten, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnlichen Verkehrs- und Straßenverhältnissen, Epidemien (z. B. Covid-19 Pandemie), Quarantäne und vergleichbare Maßnahmen sowie sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, sofern ein Ende der Behinderung nicht abzusehen ist, vom Vertrag ganz oder teilweise ohne weitere Verpflichtungen zurückzutreten.

 

J) Verjährung

 

1. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

 

2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

 

3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. lit. H) Ziff. 1+2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

K) Bestellungen von basi Kunden über das Kundenportal (https://portal.basigas.de/app/)

 

1. Kunden der basi können sich im Kundenportal anmelden, sofern sie hierfür von der basi entsprechende Zugangsdaten erhalten haben. Die Anmeldung ist nur für Unternehmer iSv § 14 BGB vorgesehen, nicht für Verbraucher (§ 13 BGB). Unter anderem kann der Kunde im Kundenportal die Geschäftsverbindung und die mit ihm vereinbarten Zahlungs- u. a. Bedingungen online einsehen und Bestellungen an die basi abgeben (s. Ziff. 2).

 

2. Der Kunde kann aus dem Sortiment der basi-Produkte auswählen und diese über den Button „zum Warenkorb hinzufügen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Nach Bestätigung des Warenkorbes, Eingabe der Lieferadresse und Anzeige der auftragsbezogenen Informationen und Bedingungen gibt der Kunde mittels des Button „Zahlungspflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten ändern und einsehen. Basi erteilt automatisierte eine druckbare PDF-Datei eine Bestätigung der Bestellung, die eine Auftragsnummer enthält und alle Bestelldaten zusammenfasst. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der basi eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die basi zustande, die gesondert an den Kunden versandt wird (z. B. per E-Mail (Auftragsbestätigung).

 

3. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden ausgewählte Produkte nicht verfügbar, wird dies im Warenkorb angezeigt; eine Online-Bestellung ist in diesem Fall nicht möglich.

 

L) Sonstige Bestimmungen

 

1. Für diese AGB und die Vertrags- und Rechtsbeziehung zwischen basi und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, finden keine Anwendung.

 

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt, ist ausschließlicher -auch internationaler- Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der basi in Rastatt. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. basi ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

3. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der basi ist der jeweilige Übergabeort ab Lager, im Übrigen der Sitz der basi in Rastatt.

 

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit der basi auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.

 

5. Sollten Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB   ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder stellt sich eine Vertragslücke heraus, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame bzw. fehlende Regelung soll durch eine Regelung ersetzt bzw. ergänzt werden, deren wirtschaftliches Ergebnis der Unwirksamkeit möglichst nahe kommt.

 

M) Widerrufsbelehrung für Kaufverträge mit Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der basi Schöberl GmbH & Co. KG, Im Steingerüst 57, D-76437 Rastatt, Telefon: 0 72 22 / 5 05 0, Fax: 0 72 22 / 5 05 - 2 98, E-Mail: info@basigas.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bis zu einem Betrag von 15 EUR zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei Verträgen:

 

- Zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

 

-Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

 

-Zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

 

- Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An die basi Schöberl GmbH & Co. KG, Im Steingerüst 57, D-76437 Rastatt, Telefon: 0 72 22 / 5 05 0, Fax: 0 72 22 / 5 05 - 2 98, E-Mail: info@basigas.de:

 

–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

–Bestellt am (*) / erhalten am (*)

 

–Name des/der Verbraucher(s)

 

–Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

–Datum

 

__________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

 

Rastatt, den 01.05.2021

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